OSTERFEUER 2020 VERBOTEN FEUERWEHR MUSS BEI VERSTOß AKTIV EINGREIFEN

Der Landkreis Aurich hat das Abbrennen von Osterfeuern aufgrund der bestehenden Korona-Pandemie, auf Grundlage eines Erlasses des Landes Niedersachsen, untersagt in diesem Jahr. Ein Nachholtermin wurde allerdings in Aussicht gestellt. Wer am kommenden Samstag und auch in der Zeit danach ein Osterfeuer entzündet, erhält auf jeden Fall Besuch von der Feuerwehr, sowie der Polizei. Die Feuerwehren im Landkreis Aurich sind verpflichtet, jedes bestehende Osterfeuer umgehend zu löschen. Hierbei spielt es keine Rolle ob eine Gefahr durch das Feuer besteht oder nicht. Zusätzlich kann es bei einer Nichtbeachtung empfindliche Bußgelder geben und der Einsatz der Feuerwehren muss zudem gezahlt werden. Für die Feuerwehren ist dieses eine klare Anweisung, die durchgesetzt werden muss und keinen Platz für Spielräume zulässt. Kreisbrandmeister des Landkreis Aurich Gerd Diekena und sein jetzt in kürze nachfolgender Stellvertreter Dieter Helmers hoffen auf eine einsatzfreie Zeit und auf großes Verständnis der Bevölkerung. Der Kreisfeuerwehrverband Aurich e.V. appelliert an die Vernunft der Bürger, keine Osterfeuer zu entfachen und damit verbundene Menschenansammlungen zu provozieren. Jeder muss in dieser Zeit an seine und auch an die Gesundheit der Mitmenschen denken. Selbst die Provokation durch die Herbeiführung eines Feuerwehreinsatzes führt dazu, dass die Einsatzkräfte zusammenkommen, in den Einsatzfahrzeugen eng zusammensitzen müssen und sich so gegenseitig mit dem Korona-Virus anstecken könnten.Weiterhin möchte der Kreisfeuerwehrverband Aurich klarstellen, dass es sich um eine Sicherheitsmaßnahme handelt, die zum Schutz der Bevölkerung durch die Feuerwehren durchgeführt wird.

Text: Manuel Goldenstein

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